Nautilus führt ein Verzeichnis, in welchem Mitglieder festhalten können, wann und wo sie mit Asbest – zu jeder Zeit ihrer Laufbahn – in Berührung gekommen sind. Die heimtückische Natur einer Asbestbelastung bringt es mit sich, dass sich die Fasern des Stoffes im Körper festsetzen können und diese erst Jahre später zu einer Erkrankung führen. Deshalb ist es wichtig, sowohl historische als auch neuere Beweise zu sammeln. Im Verzeichnis wird Folgendes festgehalten:
- die Schiffe, auf denen Mitglieder gearbeitet haben, von denen man weiss, dass sie Asbest enthalten
- die Firmen, welche sie für diese Schiffe angestellt haben
- eine Beschreibung der ausgeführten Arbeiten, inklusive Daten und Zeugen
Dieses Verzeichnis existiert seit vielen Jahren und enthält die vertraulichen, persönlichen Angaben von mehr als 370 Mitgliedern, die glauben, dass sie dem Stoff während ihrer Arbeit ausgesetzt gewesen sind. Die im Verzeichnis enthaltenen Informationen können genutzt werden, um Schadenersatzansprüche geltend zu machen, die sich ergeben, sollten Erkenntnisse zum Vorschein kommen, die auf Asbestose oder damit verbundene Krankheiten hinweisen.
Um Deinen Namen dem Asbestverzeichnis von Nautilus hinzuzufügen, kontaktiere bitte die Rechtsabteilung von Nautilis legal@nautilusint.org und verlange ein Anmeldeformular für Gefährdung durch Asbest. Wenn Du das Formular ausgefüllt hast, dann schicke es an die Abteilung zurück mit Kopien von Nachweisen (Dein Seefahrt-Austrittsbuch dient etwa als guter Nachweis dafür, auf welchen Schiffen Du gedient hast).
Es ist nicht erforderlich, dass Du Symptome einer asbestbedingten Krankheit zeigst; das Ziel des Verzeichnisses ist es, Beweismaterial zusammenzutragen, das in Zukunft eventuell dienlich sein könnte – insbesondere dann, wenn Deine Erfahrungen mit denjenigen eines anderen Mitgliedes übereinstimmen.
Solltest Du Dir unglücklicherweise eine asbestbedingte Krankheit zugezogen haben, dann solltest Du die Rechtsabteilung ohne Verzug benachrichtigen, da es bei Schadensersatzansprüchen Fristen einzuhalten gilt.