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Serviceorientierung für Mitglieder

Unsere Dienstleistungserklärung beschreibt, was Du als Mitglied von Nautilus erwarten darfst und wie Du im Falle einer Beschwerde vorzugehen hast.

Es ist der Anspruch von Nautilus, eine unabhängige und finanziell tragfähige internationale Gewerkschaft sowie ein Berufsverband zu sein, welche sich der Chancengleichheit verpflichtet fühlen und ihren Mitgliedern – sowie bedürftigen Seefahrenden und deren Angehörigen – kostengünstige Dienstleistungen von hoher Qualität bieten.

Falls Du eine Beschwerde zum Service einreichen möchtest, den Du von Nautilus erhalten hast, dann solltest Du Dich an das unten angeführte Vorgehen halten. Wir bestätigen den Eingang sämtlicher Korrespondenz unserer Mitglieder zeitnah.

Phase 1

Wenn Du denkst, Grund zu haben, Dich zu beschweren dann solltest Du diese schriftlich mittels Brief, Email oder Fax bei jener Person anbringen, die Deine Anfrage bearbeitet hat. Du solltest Deine Beschwerde präzise in Worte zu fassen und der Person so die Möglichkeit geben, darauf zu antworten. Es ist unsere Erwartung, dass sich die überwiegende Mehrheit der Streitpunkte in diesem frühen Stadium rasch bereinigen lässt. Im Normalfall solltest Du innerhalb von sieben Kalendertagen nach Beschwerdeeingang eine offizielle Antwort auf Deine Beschwerde erhalten.

Phase 2

Für den Fall, dass Du mit der im Verlaufe von Phase 1 erhaltenen Antwort noch immer unzufrieden sein solltest, dann empfiehlt es sich, die Angelegenheit beim zuständigen stellvertretenden Generalsekretär zu deponieren. Du solltest ihm sämtliche Angaben zu Deinem konkreten Fall weiterleiten und ausführen, warum Du der Auffassung bist, dass Deine Beschwerde bis anhin nicht zufriedenstellend gelöst werden konnte. Im Normalfall solltest Du innerhalb von sieben Kalendertagen nach Eingang Deiner Nachricht am Hauptsitz (respektive an einer nationalen Sektion) der Gewerkschaft eine offizielle Antwort erhalten.

Phase 3

Für den unwahrscheinlichen Fall, dass Du weiterhin unzufrieden und der Auffassung bist, dass man sich der Beschwerde nicht hinreichend angenommen hat, solltest Du diese an den Generalsekretär weiterleiten und diesen bitten, die Angelegenheit zu prüfen. Der Generalsekretär wird Deine Beschwerde untersuchen und sämtliche Aspekte Deines spezifischen Falles überprüfen. Im Normalfall solltest Du innerhalb von 14 Kalendertagen nach Eingang Deiner Beschwerde am Hauptsitz der Gewerkschaft eine Antwort erhalten.

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