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Pressmitteilung:Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR), 31. März 2020

Die beispiellose COVID-19 Pandemie, unter der Frankreich und insbesondere das Elsass derzeit leiden, führt zur Einstellung der Schleusungen am Oberrhein in den verkehrsärmeren Zeiten der Nacht.

Diese Maßnahme dient der Erhaltung der Gesundheit des Schleusenpersonals und der Sicherstellung einer langfristigen Aufrechterhaltung des Schleusendienstes. Denn trotz strenger Vorsichts- und organisatorischer Maßnahmen sind Mitarbeiter der Betreiber der Schleusen am Oberrhein erkrankt und stehen für den Betrieb der Schleusen derzeit nicht zur Verfügung.

Vor diesem Hintergrund haben sich die Betreiber der Schleusen am Oberrhein, Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV), Voies navigables de France (VNF) und Électricité de France(EDF), darauf verständigt, in den verkehrsärmeren Nachtstunden, nämlich von 21.00 bis 5.00 am nächsten Morgen, den Betrieb der Schleusen einzustellen. Erstmals wird die Nachtschleusung in der Nacht vom 1. zum 2. April ausfallen.

Die Nachtschleusung wird wieder aufgenommen werden, sobald besondere Schutzmaßnahmen für das Schleusenpersonal entbehrlich werden und wieder ausreichend Personal zur Verfügung stehen wird. Betroffen hiervon sind alle Schleusen von Kembs bis Iffezheim. Die Revierzentralen und Meldestellen am Rhein bleiben hingegen durchgehend in Betrieb. Die Betreiber der Schleusen werden dafür Sorge tragen, dass ausreichend Liegestellen für die Schiffe zur Verfügung stehen, die in der Nacht an den Schleusen eintreffen werden.

Die Einstellung der Nachtschleusung verlängert die Fahrzeiten einer begrenzten Anzahl von Schiffen. Die logistischen Ketten sind hierdurch nicht gefährdet und die Versorgung der Bevölkerung ist weiterhin gesichert, da die Schleusen weiterhin 16 Stunden am Tag und insbesondere zu den verkehrsstarken Zeiten in Betrieb sein werden.

Die ZKR ist der Überzeugung, dass diese maßvolle Reduzierung der Schleusenbetriebszeiten, die das Ergebnis einer internationalen Abstimmung im Rahmen der ZKR ist,
• den legitimen gesundheitlichen Bedürfnissen aller beteiligten Mitarbeiter gerecht wird,
• der Mannheimer Akte, die die Freiheit der Schifffahrt auf dem Rhein garantiert, Rechnung trägt,
• die Lieferketten so weit wie möglich unberührt lässt und
• die Interessen des Schifffahrtsgewerbes, eine Branche, die ohnehin schon stark von der Wirtschaftskrise im Zusammenhang mit der Gesundheitskrise betroffen ist, berücksichtigt.

Die Maßnahme entspricht dem Geist des Beschlusses „Besondere Maßnahmen der Zentralkommission im Rahmen der Covid-19 Pandemie“ durch die ZKR am 23. März 2020.


ÜBER DIE ZKR
Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) ist eine internationale Organisation, die die Hauptverantwortung für die verordnungsrechtliche Tätigkeit im Hinblick auf die Rheinschifffahrt trägt. Sie übernimmt Aufgaben im technischen, juristischen, wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Bereich. In allen Arbeitsbereichen sind Effizienz des Transports auf dem Rhein, Sicherheit soziale Belange und Umweltschutz die Leitlinien des Handelns der ZKR. Viele Aktivitäten der ZKR gehen heute über den Rhein hinaus und beziehen sich in einem weiteren Sinne auf alle europäischen Binnenwasserstraßen. Die ZKR arbeitet eng mit der Europäischen Kommission sowie den anderen Flusskommissionen und internationalen Organisationen zusammen.

 


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